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Nachdem die Vereine des SWFV entschieden haben, daß die jeweiligen Ersten und Zweiten der betreffenden Staffeln - soweit es nach den Richtlinien möglich ist (z.B. darf eine 2. Mannschaft nicht in die gleiche Klasse der 1. Mannschaft aufsteigen auch wenn sie qualifiziert ist) - in die nächsthöhere Klasse aufsteigen. Dies hat für unsere SG Alsenztal folgende Auswirkungen. Bezirksliga Nahe: Die SG Hüffelsheim steigt in die Landesliga West auf (hierzu herzlichen Glückwunsch). Eintracht KH II verzichtet auf den Aufstieg. Absteiger aus der Landesliga kommen nicht dazu. So verbleibt die SG Schmittweiler/Callbach in der Landesliga. Absteiger aus der BL gibt es auch Keine. Aus den A-Klassen KH und BIR gäbe es 4 Aufsteiger ( VFL Simmertal, SG Pfaffen-Schwabenheim, VFR Baumholder II, SV Niederwörresbach) in unsere BL, da aber VFR Baumholder II verzichtet, sind es nur 3 Aufsteiger. Somit würden in der BL in der Saison 2020/21 18 Mannschaften an den Start gehen. Wenn da nicht Türkgücü Ippesheim freiwillig auf einen Startplatz verzichten würde (nach jetzigem Stand). Es ist somit wohl mit einem 17er Teilnehmerfeld zu rechnen. A-Klasse KH: 2 Aufsteiger( VFL Simmertal, SG Pfaffen-Schwabenheim) in die Bezirksliga und 3 Aufsteiger aus den beiden B-Klassen (FC Bad Sobernheim, SG Spabrücken, VFR Kirn II). Ein vierter Aufsteiger (SG Monzingen II) ist nicht erlaubt, da deren 1. Mannschaft bereits in der A-Klasse spielt. Somit hätte die A-Klasse 17 Teilnehmer. Da wir von der SG Alsenztal - auch nach Rücksprache mit betroffenen Spielern - eine weitere A-Klassensaison für sehr problematisch betrachten, geht die SGA II freiwillig in B-Klasse zurück. Dies ergäbe dann für die A-Klasse 16 teilnehmende Mannschaften. Die SG Alsenztal wird aber wie bisher 3 Mannschaften melden (3. Mannschaft in der C-Klasse), so daß die Aktiven mit unterschiedlichem Leistungsvermögen und Anstrengungen in der für sie optimalen Liga kicken können. Die Spiele finden künftig nur noch in Alsenz und Hochstätten statt, da sich der SV Niedermoschel aus der Spielgemeinschaft zurückgezogen hat. ABER: Niemand kann sagen, wann es wieder los geht. Von der politischen Seite aus ist aktuell bis September nicht damit zu rechnen. Wir rechnen erst damit, wenn die Abstandsregeln und die Munden-Nasenschutzthematik für die Kontaktsportarten nicht mehr zutrifft. In Bayern ist die Saison 2020/21 bereits abgesagt. Es gilt abzuwarten.

Kreisverwaltung
Bad Kreuznach
09.05.2020
Pressemitteilung
Konkretisierungen zur Sechsten Corona-Bekämpfungsverordnung der Kreisverwaltung Bad Kreuznach (gültig ab 13. Mai 2020)
Sport:

Sportangebote (und damit auch der Übungsbetrieb im Mannschafts- und Ballsport) sind im Freien mit Ausnahme des Wassersports möglich. Sie dürfen jedoch nur im Freien und unter Einhaltung von Mindestabstand und Hygieneregeln stattfinden.
Toilettenanlagen im Innenbereich von Einrichtungen dürfen genutzt werden, Duschräume hingegen nicht.
Sport im Innenbereich ist nur alleine oder mit einem Personaltrainer gestattet.
Bestattungen:
Bestattungen sind im engsten Familienkreis zulässig. Dies bezieht sich ausdrücklich auf das Betreten der Friedhofshalle. Die Teilnahme an einer Beisetzung ist auch außerhalb des engsten Familienkreises außerhalb der Friedhofshalle möglich. Hierbei sind jedoch die Abstandsregeln einzuhalten.
Eheschließungen:
Unter Einhaltung der gebotenen Abstands- und Hygienestandards ist es zulässig, dass neben dem Brautpaar auch Gäste an der Zeremonie teilnehmen dürfen.
Vereine:
Gesellige Veranstaltungen von Vereinen und Verbänden sind weiterhin untersagt. Dringende Vorstands- und Gremiensitzungen sind aber unter Beachtung der Abstands- und Hygienevoraussetzungen gestattet.
Barfußpfad Bad Sobernheim:
Der Barfußpfad Bad Sobernheim ist unter § 1 Abs. 5 der Landesverordnung unter „ähnliche Einrichtungen mit weitläufigem parkähnlichem Charakter im Freien“ zu fassen. Unter Einhaltung der Abstandsvorgaben wäre die Öffnung damit möglich.
Camping:
Dauercamper dürfen – wenn sie über eigene sanitäre Anlagen verfügen - ihre Bereiche auf den Campingplätze wieder nutzen.
Wohnmobilstellplätze sind ebenfalls wieder zugänglich.
Abstandsregeln im öffentlichen Raum:
Nach der Sechsten Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes dürfen im öffentlichen Raum maximal zwei Personen ohne Einhaltung des Mindestabstands zusammen unterwegs sein.
Größere Gruppen sind – wie bisher - dann erlaubt, wenn die Personen alle dem gleichen Haushalt unmittelbar angehören.
Darüber hinaus ist es ab dem 13. Mai zulässig, dass Personengruppen aus zwei Haushalten gemeinsam im öffentlichen Raum ohne Mindestabstand unterwegs sind.
Zu anderen Personengruppen aus anderen Haushalten soll – wo immer möglich – ein Mindestabstand von 1,50 Meter zu anderen Personen(gruppen) einhalten werden.
Beispiele dazu:
Zwei befreundete Personen leben in getrennten Wohnungen. Sie dürfen gemeinsam ohne den besagten Mindestabstand im öffentlichen Raum unterwegs sein. Kommt eine dritte Person hinzu, wäre dies aber nicht zulässig. Die dritte Person muss, wo möglich, einen Abstand von mindestens 1,50 Meter einhalten.
Eine vierköpfige Familie lebt in einem gemeinsamen Haushalt zusammen. Die Familie darf auch auf öffentlichen Flächen ohne Mindestabstand unterwegs sein.
Besagte Familie trifft sich mit einer weiteren Familie aus einem zweiten Haushalt. Auch dies ist künftig wieder möglich.
Weitere Personen, die nicht in einem der beiden Haushalte leben, müssten aber den Mindestabstand einhalten.
Verhalten auf privaten Flächen:
Hier sind Treffen nicht ausdrücklich verboten. Jedoch sind auch private Feiern und Veranstaltungen weiterhin nicht erlaubt.
Spiel- und Bolzplätze:
Diese können unter Beachtung der Abstandsregeln wieder geöffnet werden. Auf Bolzplätzen ist aber nur das Spiel unter Abstand möglich. Fußballspielen mit Körperkontakt ist aber weiterhin untersagt.
Gastronomie:
Beim Auftreten eines Coronafalles in einem gastronomischen Betrieb orientiert sich die Kreisverwaltung an den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts. Demnach wird nur Kontaktpersonen ersten Grades die häusliche Quarantäne verordnet. Grundsätzlich ergeben sich darauf keine Komplettschließungen von Betrieben.
Es besteht eine Reservierungs- oder Anmeldepflicht. Diese kann vorab, aber auch vor Ort erfolgen. Nach Vorgabe des Landes müssen die Kontaktdaten durch den Gastronom gesammelt und für einen Monat vorgehalten werden. Bei der Angabe der Kontaktdaten sind die Auskünfte des Gastes maßgeblich.
Darüber hinaus ist schriftlich zu dokumentieren, welche Servicekräfte die jeweiligen Tische im Gastbereich betreuen.
Diese Dokumentation hat zu erfolgen, um im Nachweisfall einer Coronainfektion unter den Gästen oder des Personals Kontaktketten nachvollziehen zu können.
Die Bewirtung darf nur an Tischen erfolgen. Dies bedeutet, dass nur an Tischen Speisen und Getränke außerhalb des Abhol-, Liefer- und Bringdienste im Straßenverkauf verzehrt werden dürfen. Die Bewirtung kann durch Servicepersonal oder im Rahmen der Selbstbedienung an Abholtheken (keine Buffets) erfolgen. Auch bei Selbstbedienung muss vor der Bestellung ein Tisch zugewiesen werden. Sofern Gäste den Tisch verlassen, muss grundsätzlich eine Mund-Nasen-Abdeckung getragen werden. Dies gilt auch bei der Toilettenbenutzung.
An einem Tisch dürfen Personen aus maximal zwei Hausständen platziert werden. Die Personengrenze orientiert sich an den Stühlen am Tisch.
An Biertischen dürfen jedoch nur maximal sechs Personen über 12 Jahren Platz nehmen. Zusätzlich dürfen Kinder bis 12 Jahre daran sitzen. Auch hier gilt die Regel von maximal zwei Hausständen.
Auch Mitarbeiter der Gastronomiebetriebe im Gastbereich müssen generell eine Mund-Nase-Abdeckung tragen. Ausnahme bilden Personen, die hinter der Theke durch eine Trennvorrichtung (zum Beispiel Plexiglaswand) geschützt werden.
Beherbergungsbetriebe:
Sobald die Verordnung des Landes zur Wiedereröffnung der Beherbergungsbetriebe vorliegt, erfolgt auch hierfür eine Ausführungshilfe der Kreisverwaltung. Bislang hat auch die Kreisverwaltung nur die Information aufgenommen, dass Beherbergungsbetriebe ab dem 18. Mai 2020 wieder geöffnet werden dürfen, jedoch nicht unter welchen konkreten Bedingungen.
Verteiler: Presse


Liebe Leser, anscheinend verschiebt sich nun langsam und zögerlich die Coronafieberkurve in Richtung einer Fußballfieberkurve. 
Die Profis beginnen nächste Woche und versuchen es mal. Gleichzeitig hat der SWFV entschieden, daß die Saison für die Amateure des Landesverbandes abgebrochen wird und berücksichtigt somit das Umfrage- ergebnis unter den Vereinen, die klar mehrheitlich für "Abbruch" stimmten. In welcher Form und mit welchen Auswirkungen ist noch unklar (anulliert und auf Null gesetzt, mit oder ohne Aufsteiger bzw. Absteiger, etc, etc.?). Fest steht, daß diese noch anstehenden Entscheidungen keinen Einfluß auf die SG Alsenztal haben werden, denn wir haben weder mit Aufstieg noch mit Abstieg etwas zu tun. Wann es wieder los geht mit der neuen Saison entscheidet wohl die Politik. Aber: Je später desto zeitlich enger wird die Spielzeit 2020/21 bis 30.06.2021 zu beenden. Der DFB/SWFV hat einen Leitfaden herausgegeben, wie mit möglichen Trainingsstunden umzugehen ist, in Verbindung mit der Coronathematik (Vorsichts- und Hygienemaßnahmen). Interessierte finden diesen Leitfaden auf der Website des SWFV. https://www.swfv.de/Meldungen/Sonstiges/Zur%C3%BCck-auf-den-Platz-Leitfaden-f%C3%BCr-die-Vereine
Nach unserem Kenntnisstand ist zwar unter den im Leitfaden geschilderten Bedingungen im Amateurbereich ein Training möglich, scheitert aber aktuell an den noch nicht geöffneten Sportplätzen und womöglich - bei dem ein oder anderen Verein - an der Umsetzung der Forderungen.  Wer für Wiedereröffnung zuständig ist (Land, Kreis, VG, Gemeinde) und wann dies geschieht ist nach unserer Meinung noch offen.  Wir werden Euch mit der weiteren Entwicklung auf dem Laufenden halten. Wir müssen alle gemeinsam - auch wenn es für Einige unverständlich wirkt - die Vorgaben im Alltag einhalten und helfen sie umzusetzen. Denn je konsequenter jeder damit umgeht, desto früher haben wir auch wieder mit unserem geliebten Fußball Spaß. Die Verantwortlichen der SG Alsenztal Aktualisierung: Kaum war das geschrieben, da kamen auch schon Regelungen vom Kreis Bad Kreuznach, die hier nachgelesen werden können: https://deref-gmx.net/mail/client/GyUcjb6APVA/dereferrer/?redirectUrl=https%3A%2F%2Fwww.kreis-badkreuznach.de%2Ffileadmin%2Fmedia%2Fuser_upload%2FPressemitteilungKVKonkretisierungSechsteVerordnung.pdf

Die Verbände haben beschlossen, in allen Fußballklassen den Spielbetrieb bis mindestens bis 31.3.2020 ruhen zu lassen. Die Einstellung des Mannschaftstrainingsbetriebes wird verbandsseitig dringend empfohlen. Wir setzen selbstverständlich diese Entscheidung und Empfehlung um. Wir nehmen somit unsere soziale Verantwortung für den gesundheitlichen Schutz unserer Fussballer, für deren Angehörigen, Fans und damit verbunden, unserer gesamten Gesellschaft, wahr. Durch die Umsetzung dieser Entscheidung/Empfehlung leisten wir einen Beitrag (wenn auch nur minimal und bestimmt auch nicht nachmessbar), der zur Entschleunigung bei der Entwicklung der Coronapandemie beitragen soll.
Uns sollte Allen klar sein, daß es noch Wichtigeres (Gesundheit) gibt als Sport mit dem Wettkampfdenken gegen Gegner zu gewinnen, denn der derzeitige Gegner ist unsichtbar und nicht mit sportlichen Mitteln zu bekämpfen.
Wir wünschen Euch Allen und Eurem sozialen Umfeld - überhaupt jedem Menschen - , die notwendige Gesundheit und diesbezüglich stressfreie Tage und Wochen.
Die Vorstände der Vereine der SG Alsenztal


1. Mannschaft: Im Spiel gegen den Spitzenreiter aus Hüffelsheim zeigt die SGA eine reife Mannschaftsleistung. Trotz schnellem 1:0 Rückstand drehten die Jungs noch in Halbzeit 1 mit enormer Offensivpower und guten Spielzügen das Spiel in eine 3:1 Führung. Die Treffer erzielten Serdar Yildiz und 2mal Nico Pereira. Im zweiten Abschnitt verflachte das Spiel etwas und man lies dem Gegner optisch an Übergewicht zulegen, so daß die Gäste auf 3.2 verkürzen konnten.
Aber Julian Aff stellte eine viertel Stunde vor Schluß den alten Abstand wieder her. Insgesamt ein verdienter Sieg.
2. Mannschaft: Gegen die Topmannschaft aus Monzingen konnten die Jungs das Spiel in der 1. Halbzeit mit 2:2 total offen gestalten.In der 2. Halbzeit ging aber die Puste aus, so daß die Gäste noch zu einem deutlichen aber zu hohen Sieg kamen (7:3). Die Tore für die SGA erzielten Nico Zinser und Falko Führer.
3. Mannschaft:Sie bestritt das Vorspiel der Ersten und besiegte den Tabellennachbarn Roxheim 2 verdient mit 8:1.In die Torliste trugen sich ein:
2mal Martin Mayer, 2mal Denes Erdos, 2mal Christian Heller sowie Timmy Rauch und Jose Batista.