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Der Fußballverein Hochstätten lädt seine Mitglieder recht herzlich zur Generalversammlung am Pfingstmontag, den 06.06.2022 – Beginn 10:30 Uhr im Sportheim ein.

Die Tagesordnung enthält folgende Punkte: 1.    Begrüßung / Eröffnung / Totenehrung 2.    Tätigkeitsbericht Vorstand 3.    Berichte Abteilungsleiter/in 4.    Bericht des Kassierers 5.    Bericht der Kassenprüfer 6.    Aussprache / Diskussion der Berichte 7.    Entlastung der Vorstandschaft 8.    Neuwahlen Vorstandschaft 9.    Sonstiges Anträge müssen satzungsgemäß 3 Tage vor der Versammlung schriftlich dem Vorstand vorliegen. Die Einladungsfrist wurde mit fristgerechter Aushang gem. Satzung im Vereinskasten gewährleistet. Gez. der Vorstand Hochstätten, 16.05.2022

Heute gilt es einfach mal Danke zu sagen ⚽️Ein wunderschönes Wochenende liegt hinter uns. Am Wochenende fand das erste Jugendturnier der JSG Alsenztal / JSG Nordpfalz in Hochstätten statt!!! DANKE an die 34 teilnehmenden Mannschaften, die an diesem Turnier teilgenommen haben. Lange musste gezittert werden, aber am Ende hat es dann doch geklappt. DANKE an alle Zuschauer, Eltern und Schlachtenbummler, die unser Hygienekonzept so super umgesetzt haben. Damit wurde gezeigt, dass auch in diesen Zeiten eine Möglichkeit besteht, dass die Kinder ihrem Hobby nachgehen können. DANKE an alle Helfer, Eltern und Kuchenbäcker die elementar zu dem Erfolg dieser Veranstaltung beigetragen haben. Ohne euch wäre das nicht möglich gewesen. DANKE an unsere Schiedsrichter, die die Spiele souverän geleitet haben. Wir werden versuchen ein solches Wochenende fest in unseren Jahresplan zu etablieren. Bleibt Gesund und lasst es euch gut gehen 😊

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SG Alsenztal aktuell Ende März beschloss der SWFV die Saison 2020/21 zu annullieren, was auch von der Mehrheit der Vereine so gewollt war. D.h. es gibt keine Aufsteiger und Absteiger von den C-Klassen bis hin zur Verbandsliga. Ein Termin für den Start der Saison 2021/22 steht noch nicht fest. Offen ist auch noch die Form: Entweder wie in der Vergangenheit gewohnt in der ursprünglichen Klassenstärke (mit dann aber 17 Mannschaften in Bezirksliga) oder mit Aufteilung in Staffeln wie zu Beginn der Saison 2020/21, was auch tendenziell von den Vereinen favorisiert wird. Die SG Alsenztal war zwischenzeitlich auf dem Spielermarkt tätig und kann zu Ende März einige Neuzugänge für 2021/21vermelden. Bemerkenswert ist, daß sich die Tendenz - junge, hungrige und talentierte Spieler aus der Region für Hochstätten und Alsenz als SG Alsenztal zu begeistern - fortsetzt. Mit Paul Mazcka, Jonas Lintgen und Lukas Röder freuen wir uns 3 einheimische Jungs bei uns begrüßen zu können, die ihre fußballerische Ausbildung bei der JSG Alsenztal begannen und in den letzten Jahren bei den höheren Juniorenklassen der SG Meisenheim bis hin zu den A-Junioren eine gute fußballerische Weiterbildungen erfahren durften. Dazu kommt mit Jannik Geiß von der SG Meisenheim II ein junger Spieler zu uns, der auf der Torwartposition seine Herausforderung sucht. Mit Robin Blaum (SG Eintracht A-Junioren/ 2. Mannschaft) und Pascal Trepke (SG Mannweiler A-Junioren/SV Dielkirchen) haben 2 weitere Jungs aus der unmittelbaren Nachbarschaft, die gerade erst die Juniorenspielklassen verlassen haben, den Weg zur SGA gefunden. Von der SG Hüffelsheim wechseln mit Levi Luy und Benjamin Christmann 2 weitere Kicker, die dort bereits in der Bezirksliga und teilweise Landesliga Erfahrung sammeln konnten aber noch jung genug sind, um sich auf diesem Niveau bei der SGA weiterzuentwickeln. Dazu kommt mit Josef Pereira (SG Hüffelsheim) ein Routinier, der nochmals in der B-Klasse die Herausforderung suchen möchte. Von der Spvgg Ingelheim wechselt nach 1 Jahr Martin Landfried wieder an die Alsenz zurück.

Als Abgang ist im Winter Yves Scheuermann zu verzeichnen. Sein Weg führte zum FV Rockenhausen. Yves hat als Leistungsträger zuerst die TUS Alsenz, ab 2012 die SG Alsenztal mit geprägt. Wir wünschen ihm für die Zukunft sportlich und persönlich alles Gute und viel Erfolg. Ansonsten hat der Großteil der Aktiven auch für die kommende Saison zugesagt. Bei 2-3 Spielern besteht noch eine gewisse Unsicherheit und kurzfristige Überraschungen sind ja bekannterweise immer möglich. Nicht nur die Aktiven, sondern auch die Fans können die Fußballwiederöffnung kaum noch abwarten. Diese ist jedoch abhängig vom Pandemieverlauf und Entscheidungsgremien auf die Keiner von uns Einfluß hat. Eines scheint festzustehen: Die Umstände und Regeln bei Training und Spiel werden sich verändert gestalten und Spielen ohne Zuschauer wird es nicht geben.

SGA gewinnt verdient mit 4:0 bei der SG Eintracht II Mit der besten Leistung seit Wiederbeginn im Juli. Geschlossener, disziplinierter und willensstarker Auftritt aller Akteure mit der Gier, dieses Spiel unbedingt zu gewinnen. Zwar wurde es unserer Mannschaft bei 2 Toren von den Gastgebern leicht gemacht auf der anderen Seite wurden aber sehr gut herausgespielte Chancen nicht genutzt, so dass das Ergebnis in Ordnung geht, zumal kaum gefährliche Gelegenheiten für den Gegner zugelassen wurden. Tore: 1:0 Yildiz, dann 2mal Julian Aff und zum Schluß Flo Wendling. Rechtzeitig vor dem Topspiel am Sonntag wurde Selbstvertrauen getankt, wobei jeder sich vorstellen kann, daß der TUS Hackenheim in Hochstätten am Sonntag, 27.09. um 15.30 Uhr ein stärkeres Kaliber darstellen wird. Die 2.SGA-Mannschaft war spielfrei und freut sich ebenfalls auf das VG-Derby gegen TUS Hackenheim II. Samstag, 26.9. um 17.00 Uhr in Hochstätten

Aktuell werden alle organisatorischen Vorrausetzungen unter Beachtung der covid-19-Hygiene-Sicherheitsregeln ausgearbeitet. Sowohl von Landesverbänden als auch von den vielen Vereinen. Ab 06.09. soll die Spielrunde wieder eröffnet werden, vorher bereits Pokal- und Freundschaftsspiele wieder möglich sein. Der Aufwand für die Ehrenamtlichen in Verbänden und Vereinen ist enorm. Inwieweit es letztendlich zu einem positiven Abschluß kommt, hängt davon ab, wie sich die Pandemie entwickelt. Sie entwickelt sich so, wie sich die Menschen verhalten. Ein Teil des beeinflussenden Verhaltens spielt sich in nächster Zeit auf unseren Sportplätzen ab und somit entscheiden Zuschauer, Fußballer, Helfer und Trainer/Betreuer etc. über Erfolg oder Mißerfolg bei der Umsetzung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie. Machen Sie mit und helfen Sie mit, durch Ihren Besuch bei den Spielen a) die Hyginemaßnahmen zu beachten und b) die Vereine TUS Alsenz und FV Hochstätten finanziell zu unterstützen. Durch fehlende Einnahmen aus Sportwoche, Spielen (seit März) und Kerb kommen die Vereine in finanzielle Stresssituation und werden dorthin kommen. Erwerben Sie eine Dauerkarte an den Freundschaftsspielheimspielen. Die Termine und weitere Neuerungen werden damnächst auf Homepage und Facebook veröffentlicht . Die Vorstände, im August 2020

Nachdem die Vereine des SWFV entschieden haben, daß die jeweiligen Ersten und Zweiten der betreffenden Staffeln - soweit es nach den Richtlinien möglich ist (z.B. darf eine 2. Mannschaft nicht in die gleiche Klasse der 1. Mannschaft aufsteigen auch wenn sie qualifiziert ist) - in die nächsthöhere Klasse aufsteigen. Dies hat für unsere SG Alsenztal folgende Auswirkungen. Bezirksliga Nahe: Die SG Hüffelsheim steigt in die Landesliga West auf (hierzu herzlichen Glückwunsch). Eintracht KH II verzichtet auf den Aufstieg. Absteiger aus der Landesliga kommen nicht dazu. So verbleibt die SG Schmittweiler/Callbach in der Landesliga. Absteiger aus der BL gibt es auch Keine. Aus den A-Klassen KH und BIR gäbe es 4 Aufsteiger ( VFL Simmertal, SG Pfaffen-Schwabenheim, VFR Baumholder II, SV Niederwörresbach) in unsere BL, da aber VFR Baumholder II verzichtet, sind es nur 3 Aufsteiger. Somit würden in der BL in der Saison 2020/21 18 Mannschaften an den Start gehen. Wenn da nicht Türkgücü Ippesheim freiwillig auf einen Startplatz verzichten würde (nach jetzigem Stand). Es ist somit wohl mit einem 17er Teilnehmerfeld zu rechnen. A-Klasse KH: 2 Aufsteiger( VFL Simmertal, SG Pfaffen-Schwabenheim) in die Bezirksliga und 3 Aufsteiger aus den beiden B-Klassen (FC Bad Sobernheim, SG Spabrücken, VFR Kirn II). Ein vierter Aufsteiger (SG Monzingen II) ist nicht erlaubt, da deren 1. Mannschaft bereits in der A-Klasse spielt. Somit hätte die A-Klasse 17 Teilnehmer. Da wir von der SG Alsenztal - auch nach Rücksprache mit betroffenen Spielern - eine weitere A-Klassensaison für sehr problematisch betrachten, geht die SGA II freiwillig in B-Klasse zurück. Dies ergäbe dann für die A-Klasse 16 teilnehmende Mannschaften. Die SG Alsenztal wird aber wie bisher 3 Mannschaften melden (3. Mannschaft in der C-Klasse), so daß die Aktiven mit unterschiedlichem Leistungsvermögen und Anstrengungen in der für sie optimalen Liga kicken können. Die Spiele finden künftig nur noch in Alsenz und Hochstätten statt, da sich der SV Niedermoschel aus der Spielgemeinschaft zurückgezogen hat. ABER: Niemand kann sagen, wann es wieder los geht. Von der politischen Seite aus ist aktuell bis September nicht damit zu rechnen. Wir rechnen erst damit, wenn die Abstandsregeln und die Munden-Nasenschutzthematik für die Kontaktsportarten nicht mehr zutrifft. In Bayern ist die Saison 2020/21 bereits abgesagt. Es gilt abzuwarten.

Kreisverwaltung
Bad Kreuznach
09.05.2020
Pressemitteilung
Konkretisierungen zur Sechsten Corona-Bekämpfungsverordnung der Kreisverwaltung Bad Kreuznach (gültig ab 13. Mai 2020)
Sport:

Sportangebote (und damit auch der Übungsbetrieb im Mannschafts- und Ballsport) sind im Freien mit Ausnahme des Wassersports möglich. Sie dürfen jedoch nur im Freien und unter Einhaltung von Mindestabstand und Hygieneregeln stattfinden.
Toilettenanlagen im Innenbereich von Einrichtungen dürfen genutzt werden, Duschräume hingegen nicht.
Sport im Innenbereich ist nur alleine oder mit einem Personaltrainer gestattet.
Bestattungen:
Bestattungen sind im engsten Familienkreis zulässig. Dies bezieht sich ausdrücklich auf das Betreten der Friedhofshalle. Die Teilnahme an einer Beisetzung ist auch außerhalb des engsten Familienkreises außerhalb der Friedhofshalle möglich. Hierbei sind jedoch die Abstandsregeln einzuhalten.
Eheschließungen:
Unter Einhaltung der gebotenen Abstands- und Hygienestandards ist es zulässig, dass neben dem Brautpaar auch Gäste an der Zeremonie teilnehmen dürfen.
Vereine:
Gesellige Veranstaltungen von Vereinen und Verbänden sind weiterhin untersagt. Dringende Vorstands- und Gremiensitzungen sind aber unter Beachtung der Abstands- und Hygienevoraussetzungen gestattet.
Barfußpfad Bad Sobernheim:
Der Barfußpfad Bad Sobernheim ist unter § 1 Abs. 5 der Landesverordnung unter „ähnliche Einrichtungen mit weitläufigem parkähnlichem Charakter im Freien“ zu fassen. Unter Einhaltung der Abstandsvorgaben wäre die Öffnung damit möglich.
Camping:
Dauercamper dürfen – wenn sie über eigene sanitäre Anlagen verfügen - ihre Bereiche auf den Campingplätze wieder nutzen.
Wohnmobilstellplätze sind ebenfalls wieder zugänglich.
Abstandsregeln im öffentlichen Raum:
Nach der Sechsten Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes dürfen im öffentlichen Raum maximal zwei Personen ohne Einhaltung des Mindestabstands zusammen unterwegs sein.
Größere Gruppen sind – wie bisher - dann erlaubt, wenn die Personen alle dem gleichen Haushalt unmittelbar angehören.
Darüber hinaus ist es ab dem 13. Mai zulässig, dass Personengruppen aus zwei Haushalten gemeinsam im öffentlichen Raum ohne Mindestabstand unterwegs sind.
Zu anderen Personengruppen aus anderen Haushalten soll – wo immer möglich – ein Mindestabstand von 1,50 Meter zu anderen Personen(gruppen) einhalten werden.
Beispiele dazu:
Zwei befreundete Personen leben in getrennten Wohnungen. Sie dürfen gemeinsam ohne den besagten Mindestabstand im öffentlichen Raum unterwegs sein. Kommt eine dritte Person hinzu, wäre dies aber nicht zulässig. Die dritte Person muss, wo möglich, einen Abstand von mindestens 1,50 Meter einhalten.
Eine vierköpfige Familie lebt in einem gemeinsamen Haushalt zusammen. Die Familie darf auch auf öffentlichen Flächen ohne Mindestabstand unterwegs sein.
Besagte Familie trifft sich mit einer weiteren Familie aus einem zweiten Haushalt. Auch dies ist künftig wieder möglich.
Weitere Personen, die nicht in einem der beiden Haushalte leben, müssten aber den Mindestabstand einhalten.
Verhalten auf privaten Flächen:
Hier sind Treffen nicht ausdrücklich verboten. Jedoch sind auch private Feiern und Veranstaltungen weiterhin nicht erlaubt.
Spiel- und Bolzplätze:
Diese können unter Beachtung der Abstandsregeln wieder geöffnet werden. Auf Bolzplätzen ist aber nur das Spiel unter Abstand möglich. Fußballspielen mit Körperkontakt ist aber weiterhin untersagt.
Gastronomie:
Beim Auftreten eines Coronafalles in einem gastronomischen Betrieb orientiert sich die Kreisverwaltung an den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts. Demnach wird nur Kontaktpersonen ersten Grades die häusliche Quarantäne verordnet. Grundsätzlich ergeben sich darauf keine Komplettschließungen von Betrieben.
Es besteht eine Reservierungs- oder Anmeldepflicht. Diese kann vorab, aber auch vor Ort erfolgen. Nach Vorgabe des Landes müssen die Kontaktdaten durch den Gastronom gesammelt und für einen Monat vorgehalten werden. Bei der Angabe der Kontaktdaten sind die Auskünfte des Gastes maßgeblich.
Darüber hinaus ist schriftlich zu dokumentieren, welche Servicekräfte die jeweiligen Tische im Gastbereich betreuen.
Diese Dokumentation hat zu erfolgen, um im Nachweisfall einer Coronainfektion unter den Gästen oder des Personals Kontaktketten nachvollziehen zu können.
Die Bewirtung darf nur an Tischen erfolgen. Dies bedeutet, dass nur an Tischen Speisen und Getränke außerhalb des Abhol-, Liefer- und Bringdienste im Straßenverkauf verzehrt werden dürfen. Die Bewirtung kann durch Servicepersonal oder im Rahmen der Selbstbedienung an Abholtheken (keine Buffets) erfolgen. Auch bei Selbstbedienung muss vor der Bestellung ein Tisch zugewiesen werden. Sofern Gäste den Tisch verlassen, muss grundsätzlich eine Mund-Nasen-Abdeckung getragen werden. Dies gilt auch bei der Toilettenbenutzung.
An einem Tisch dürfen Personen aus maximal zwei Hausständen platziert werden. Die Personengrenze orientiert sich an den Stühlen am Tisch.
An Biertischen dürfen jedoch nur maximal sechs Personen über 12 Jahren Platz nehmen. Zusätzlich dürfen Kinder bis 12 Jahre daran sitzen. Auch hier gilt die Regel von maximal zwei Hausständen.
Auch Mitarbeiter der Gastronomiebetriebe im Gastbereich müssen generell eine Mund-Nase-Abdeckung tragen. Ausnahme bilden Personen, die hinter der Theke durch eine Trennvorrichtung (zum Beispiel Plexiglaswand) geschützt werden.
Beherbergungsbetriebe:
Sobald die Verordnung des Landes zur Wiedereröffnung der Beherbergungsbetriebe vorliegt, erfolgt auch hierfür eine Ausführungshilfe der Kreisverwaltung. Bislang hat auch die Kreisverwaltung nur die Information aufgenommen, dass Beherbergungsbetriebe ab dem 18. Mai 2020 wieder geöffnet werden dürfen, jedoch nicht unter welchen konkreten Bedingungen.
Verteiler: Presse